Logo: Münnerstädter Kreis
18.04.2024

2003: Initiative Bischofswahl

Bischofswahl statt Bischofsernennung - Münnerstädter Kreis schlägt Wahl durch Kirchenversammlung vor

Der Rücktritt von Bischof Paul-Werner Scheele war für den Münnerstädter Kreis Anlass, das Verfahren der Bischofsernennung zu hinterfragen und durch eine Wahl abzulösen. Hintergrund der Initiative ist Canon 377 des kirchlichen Gesetzbuchs, in dem es heißt: »Der Papst ernennt die Bischöfe frei oder bestätigt die rechtmäßig Gewählten.« Die letztgenannte Alternative greift der Münnerstädter Kreis auf und schlägt eine zeitgemäße Variante zur Bischofsbenennung vor. »Die Zeiten sind vorbei, dass die Entscheidung über die Besetzung eines so wichtigen Amtes wie das des Bischofs ohne eine angemessene Beteiligung aller Gläubigen erfolgt«, so Angelika Schmitt. »Wichtig ist es, ein solch bedeutendes Amt in der Mitte des Volkes zu verankern, gerade angesichts der bevorstehenden umwälzenden Aufgaben, die auf die Kirche zukommen,« ergänzt Heribert Kurz.

Mit dieser Forderung betritt der Münnerstädter Kreis nicht völlig Neuland. Bereits aus den ersten Jahrhunderten der Kirche ist bekannt, dass Leitungsämter per Wahl vergeben wurden. In den katholische Ostkirchen ist es heutige Praxis, dass der Bischof gewählt wird.
Dieses Bischofswahlrecht soll auch in die katholische Westkirche übernommen werden und gleichzeitig durch eine angemessene Beteiligung des Gottesvolkes realisiert werden. Hierfür schlägt der Münnerstädter Kreis das Instrument der Kirchenversammlung vor. Diese Versammlung (siehe unten) wird eigens zum Zwecke der Bischofswahl einberufen. Die Kirchenversammlung setzt sich zur einen Hälfte zusammen aus Mitgliedern diözesaner Gremien und Standes- sowie Berufsgruppen-Vertretungen; die andere Hälfte der 384 Mitglieder umfassenden Kirchenversammlung wird direkt vom Kirchenvolk in den Pfarrgemeinden gewählt.

Die bisherige Regelung der Bischofsernennung für die Diözese Würzburg ist im sog. Bayerischen Konkordat (siehe unten »Zur Sache«) festgeschrieben. Um eine aktuell nicht mögliche Änderung des Konkordats zu umgehen, bittet der Münnerstädter Kreis das Domkapitel, sich in einem ersten Schritt einer freiwilligen Selbstverpflichtung zu unterziehen und die Vorschläge der Kirchenversammlung zu akzeptieren, wenn es seine aktuelle »Dreierliste« der potentiellen Bischofskandidaten nach Rom übermittelt.

Eine ähnliche Forderung nach Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenstermehr Beteiligung der Laien bei Bischofsernennungen fordert übrigens auch der Vorsitzende des Znetralkomitees der deutschen Katholiken, Hans-Joachim Meyer.

Die Vereinigung von engagierten Christen und Christinnen, die vor fünfzehn Jahren in Münnerstadt gegründet wurde und der rund 100 Mitglieder angehören, setzt sich für eine zeitgemäße Gestaltung kirchlichen Lebens ein. Themenschwerpunkte sind die Gleichberechtigung von Frau und Mann, eine Demokratisierung der Kirche, ein stärkeres diakonisches Engagement sowie der Einsatz für Gerechtigkeit und Frieden.

Die Kirchenversammlung - Gremium zur Wahl des Ortsbischofs

1. Ausgangspunkt
- angemessene Beteiligung aller Gläubigen ist heute verlangt
- Domkapitel, Bischofskonferenz und Papst als alleinige Entscheidungsträger - dieses Prinzip hat sich überlebt
- Instrument im Sinne von Canon 377

2. Zusammensetzung der Kirchenversammlung
- Breite Beteiligung, RepräsentantInnen aus dem gesamten Volkes Gottes / der Diözese Würzburg
- 50 % der Delegierten setzen sich zusammen aus: 111 Diözesanräte, 30  Priesterräte, 14 Mitglieder des Allgemeinen Geistlichen Rates (Domkapitulare etc.), 12 VertreterInnen der männlichen und weiblichen Ordensgemeinschaften, 9 Mitglieder der Mitarbeitervertretung des Bischöflichen Ordinariats, je 4 Vorstände der pastoralen Berufsgruppen (Priester, Diakone, PastoralreferentInnen, GemeindereferentInnen)
- 50 % Delegierte der Pfarreien
- Der dreiköpfige Vorstand wird durch die Versammlung gewählt.

3. Gestuftes Verfahren
3.1. Durch Mehrheitsbeschluss wird eine Kandidatenliste aufgestellt, die aus fünf Namen besteht. Die Freisinger Bischofskonferenz hat das Recht, einen weiteren Kandidaten hinzuzufügen.3.2. Die Liste geht nach Ausscheiden des Amtsträgers zur Approbation nach Rom.3.3. Die von Rom genehmigte Wahlliste enthält mindestens drei der vorgeschlagenen Namen. Sie wird der Kirchenversammlung vorgelegt. In geheimer Wahl wählt die Versammlung mit Zweidrittel-Mehrheit den neuen Oberhirten. Sind mehrere Wahlgänge notwendig, wird jeweils der Kandidat mit den wenigsten Stimmen von der Wahlliste gestrichen.3.4. Der Papst bestätigt die Wahl und ernennt den neuen Bischof.
 


Zur Sache: Das Bischofswahlverfahren

Grundlage für die Ernennung eines katholischen Bischofs ist in Bayern das im Jahr 1924 abgeschlossene Konkordat zwischen dem Freistaat Bayern und dem Apostolischen Stuhl = Vatikan. Nach den Regelungen des Konkordats legt das jeweilige Domkapitel ( = Ratsversammlung geistlicher Domherren) nach dem Freiwerden eines Bischofssitzes dem Apostolischen Stuhl eine geheimgehaltene Liste mit drei möglichen Kandidaten für die Bischofsnachfolge vor. Diese Kandidaten müssen mindestens 35 Jahre alte Priester sein und über eine Reihe von im Kirchenrecht festgelegten Eigenschaften verfügen, z.B. guter Ruf, fester Glaube, »Seeleneifer« oder Lebensweisheit.
Der Hl. Stuhl wiederum ist frei den zu ernennenden Bischof aus dieser aktuellen Liste des Domkapitels oder älteren Kandidatenlisten oder auch aus anderen Listen von Bischofskandidaten, z.B. der Bayerischen Bischofskonferenz oder aus nord- oder westdeutschen Bistümern, zu bestimmen.
Die Möglichkeit, dass nicht zu Priestern geweihte Christen auf das Verfahren der Bischofsernennung Einfluss nehmen könnten, sieht die fast 80 Jahre alte Regelung des Konkordats nicht vor.

1999: "Um Gottes Willen ändert sich die Kirche!?"

  

Ein Abend mit Talk, Kabarett, Live-Musik, der Verleihung des Goldenen Löwenzahn 1999 und vielem mehr zum Thema "Kirchen-Reform" unter Beteiligung der Aktion "Lila Stola&quot", dem Gemeindeleitungsteam Krombach, dem MitarbeiterInnen-Team Niedernberg und diverser Wortgottesdienst-Teams.

 

 

 

 

 

 

 

 

1994: Mündig - mutig - unbequem

 

Ein Jahr später lud der Münnerstädter Kreis unter dem gleichen Motto zu einem Fest ins Matthias-Ehrenfried-Haus und verlieh u.a. den Goldenen Löwenzahn.

Näheres siehe Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensterdort.

 

 

 

 

 

1993: "Mündig-mutig-unbequem"

ChristInnen auf dem Weg zu mehr Mitverantwortung und Mitbestimmung - unter diesem Anspruch trafen sich Initiativen (siehe Rückseite des Handzettels) im Gespräch. Abends Kabarett, Live-Musik - Illustre Gäste im Gespräch.

Nach oben