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29.03.2024
31.08.08

Problemfeld Stammzellforschung

Kategorie:
Nachrichten, Na Stammzellenforschung

von Reinhold Nöth

Entscheidungs- und Argumentationshilfen zu einer schwierigen Frage

Am 11. 4. 2008 hat der deutsche Bundestag nach einer ausführlichen Debatte mehrheitlich beschlossen, den Stichtag für die Einfuhr embryonaler Stammzellen auf den 1. Mai 2007 zu verlängern. Die Entscheidung, den Forschern jüngere und bessere Stammzellen zur Verfügung zu stellen, war sehr umstritten und fand scharfe Kritik, z.B. auch von den katholischen Bischöfen. Menschliches Leben müsse in jeder Phase seiner Entwicklung geschützt werden und dürfe nicht noch so edlen Zielen geopfert werden.

Das Thema wird in unserer Gesellschaft heiß diskutiert und ganz unterschiedlich bewertet. Deshalb soll hier einmal der Versuch unternommen werden, die verschiedenen Seiten des Problems zu beleuchten und so eine sachgerechtere Beurteilung zu ermöglichen.

 

Was sind Stammzellen?

Stammzellen sind, ganz allgemein gesagt, Körperzellen, aus denen sich weitere Zelleinheiten, Gewebe oder auch Organe entwickeln können. Die Wissenschaft erhofft sich, aus diesen Stammzellen medizinische und therapeutische Hilfe bei bestimmten Krankheiten entwickeln zu können und verlangt deshalb nach frischen Zelllinien für ihre Forschungsarbeit. Dazu kann sie auf ganz unterschiedliches »Material« zurückgreifen.

Embryonale Stammzellen werden meist im Labor künstlich gezüchtet. Eine weibliche Eizelle wird mit einer männlichen Samenzelle befruchtet. Innerhalb weniger Tage reift sie zu einem Zellhaufen heran, zur sog. Blastozyste. Dieses Verfahren der »In-vitro-Fertilisation«, d.h. der Befruchtung im Reagenzglas, wird heute meist angewandt, um eine künstliche Befruchtung zur Schwangerschaft einzuleiten. Dabei werden oft mehr Eizellen befruchtet als später gebraucht werden. Diese überzähligen Embryonen werden dann der Wissenschaft als Material für ihre Stammzellforschung zur Verfügung gestellt. Um embryonale Stammzellen zu gewinnen, muss freilich der Embryo zerstört werden. Diese Stammzellen sind für die Wissenschaft deshalb so wichtig, weil sie »totipotent« (zu Deutsch »Alleskönner«) sind, d.h. aus ihnen kann sich jede Art von Körperzellen und damit jedes menschliche Organ entwickeln.

Eine zweite Möglichkeit zu Stammzellen zu kommen, sind die sog. adulten Stammzellen, d.h. »erwachsenen Stammzellen«. Dies sind Zellen aus dem lebenden Körper, z.B. aus dem Knochenmark, der Nabenschnur oder auch der Haut, die evtl. zu medizinischen Zwecken weiter entwickelt werden können. Sie gelten als »pluripotent«, d.h. ihre Einsatzmöglichkeiten sind nicht grenzenlos, aber sie sind doch zu mehreren Zelltypen entwicklungsfähig. Gerade in den letzten Jahren ist es einigen Wissenschaftlern gelungen, adulte Stammzellen zu reprogrammieren und in eine Art embryonalen Zustand zurückzuverwandeln. Bis heute ist der Einsatz von adulten Stammzellen medizinisch erfolgreicher als bei embryonalen Stammzellen.

Als dritte Möglichkeit Stammzellen zu entwickeln, muss das therapeutische Klonen genannt werden. 1997 gelang es ja erstmals, mit dem Schaf Dolly ein Lebewesen durch Klonen künstlich herzustellen. Ziel des therapeutischen Klonens ist es freilich nicht, ein fertiges Lebewesen zu züchten, sondern nur Stammzellen zur Forschung und für medizinische Ziele zu gewinnen. Beim Klonen wird der Zellkern eines Lebewesens, das geklont werden soll, in eine entkernte Eizelle übertragen. Durch diese Erbgut-Transplantation wird die Eizelle in ihren embryonalen Zustand zurückversetzt und beginnt Stammzellen zu entwickeln, die das Erbmaterial des implantierten Zellkerns tragen. Auf diese Weise will die Wissenschaft genetisch identische Organe züchten, die einem Patienten ohne die Gefahr der Abstoßung implantiert werden können. Noch ist dieses Experiment nicht gelungen. Doch auch hier muss zunächst der heranwachsende Embryo zerstört werden, bevor ein bestimmtes Zellgewebe gezüchtet werden könnte.

Ein völlig abwegiges Experiment hat vor kurzem eine britische Forschergruppe unternommen:  Ein menschlicher Zellkern ist in die entkernte Eizelle einer Kuh übertragen worden. Das Ergebnis wäre ein Zwitterwesen zwischen Tier und Mensch, eine sog. Chimäre. Der Versuch wurde nach drei Tagen wieder abgebrochen, zeigt aber, wohin ein hemmungsloser Forscherdrang führen kann. Jetzt hat das britische Parlament mit einem neuen Gesetz dieser Chimären-Forschung grundsätzlich grünes Licht gegeben, was weltweit auf heftige Kritik und Ablehnung gestoßen ist.

 

Das deutsche Embryonenschutzgesetz

Die Forschung mit Stammzellen ist ein ethisch hoch sensibler Bereich, wie die Diskussion um die Verlängerung des Stichtages um fünf Jahre eben gezeigt hat. Den Wissenschaftlern geht es um möglichst große Freiheit in ihrer Grundlagenforschung. Für sie sind embryonale Stammzellen »keine Embryonen«, was rein formal gesehen durchaus richtig ist. Denn aus den USA und Israel werden keine Embryonen eingeführt, sondern Zelllinien, die allerdings aus Embryonen gewonnen wurden. Diese sollen nach Wunsch der Wissenschaft möglichst frisch und unverbraucht  sein, um erfolgreich arbeiten zu können. Als Ziel ihrer Forschung erklären sie einen großen medizinischen Nutzen, der helfen soll, bestimmte Krankheiten wie Herzinfarkt, Parkinson oder Diabetes zu heilen. Sie verweisen darauf, dass in vielen Ländern, auch innerhalb der EU, die Bedingungen für Wissenschaft und Forschung viel besser und freizügiger sind und befürchten, den Anschluss zu verlieren. Die deutsche Gesetzgebung lasse ihnen zu wenig Spielraum, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.

In der Tat ist das deutsche Embryonenschutzgesetz von 1990/91 sehr streng, auch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern. Es gewährt dem Embryo sofort nach Verschmelzung von Ei- und Samenzelle vollen Lebensschutz und verbietet jede Art von Manipulation. Damit ist die Forschung mit embryonalen Stammzellen oder auch jede Form von Klonen grundsätzlich verboten. Künstliche Befruchtung mit dem Samen des Ehepartners (homologe Insemination) oder auch die Befruchtung im Reagenzglas (In-vitro-Fertilisation) ist erlaubt, nicht aber die Herstellung oder Verwendung von Embryonen zur Stammzellforschung. 2002 hat der deutsche Bundestag dieses strenge Verbot teilweise aufgehoben und die Einfuhr von Stammzellen, die im Ausland zur Einleitung einer Schwangerschaft erzeugt wurden und jetzt nicht mehr gebraucht wurden, erlaubt, aber nur rückwirkend, für bereits vorhandene und überzählige Embryonen. Diese Frist wurde jetzt auf Stammzellen, die vor dem 1. 5. 2007 hergestellt wurden, verlängert. Auf keinen Fall darf in Deutschland eine embryonale Stammzelle zu Forschungszwecken hergestellt oder eine nur zur Forschung hergestellte embryonale Stammzelle eingeführt und von deutschen Wissenschaftlern verwendet werden. Adulte Stammzellen fallen natürlich nicht unter dieses Gesetz, da es sich ja um erwachsene Körperzellen handelt.

 

Stammzellforschung als ethisches Problem

Die Errungenschaften der modernen Naturwissenschaften, vor allem im Bereich der Bio- und Humanwissenschaften, stellen den Menschen immer wieder erneut vor die Frage: Dürfen wir alles, was wir können? Was ist ethisch erlaubt, wo liegen die Grenzen unseres Handelns? Denken wir z.B. an den Bereich der Gentechnik oder ganz konkret an Geburtenkontrolle, Empfängnisverhütung, Abtreibung, Pränataldiagnostik, Sterbehilfe und Euthanasie usw., wo es viele Fragen und Diskussionen um die ethische Grenzziehung gibt. Im Bereich der Stammzellforschung lautet die Grundfrage: Wann beginnt menschliches Leben?  Ab wann stehen dem heranwachsenden Embryo Lebensrecht und Menschenwürde zu?

 

Klare Position der Bischöfe

Die Antwort auf diese Frage ist in unserer Gesellschaft umstritten, wie die Abstimmung im deutschen Bundestag am 11. 4. 2008 deutlich gezeigt hat. Dennoch besteht - nicht zuletzt auch durch die klare Haltung der Gesetzgebung - ein gewisser Grundkonsens, dass menschliches Leben mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt und ab da schützenswert ist. Vor allem die christlichen Kirchen lassen keinen Zweifel an dieser Einstellung zu: Mit der Befruchtung beginnt der Lebensprozess, der ohne Unterbrechung oder Zäsur weiter läuft. Auch die Blastozyste ist nicht nur ein biologischer Zellhaufen, sondern ein embryonaler Mensch, der schutzbedürftig und schutzwürdig ist. »Der Mensch wird nicht zum Menschen, sondern ist von Anfang an Mensch«, sagt Kardinal Lehmann.

Wenn man in die Kirchengeschichte zurück schaut, stellt man fest, dass diese Überzeugung nicht immer so galt. Der große Theologe Thomas von Aquin (+ 1274) ging noch von einer sukzessiven Beseelung des Menschen aus. Der Embryo durchläuft nach der Sicht des Mittelalters verschiedene Phasen seiner Menschwerdung, erst eine rein vegetative, dann eine animalisch-sensitive, und erst am 40. Tag (bei Frauen am 80. Tag) nach der Empfängnis schenkt ihm Gott die unsterbliche Seele. Erst die neuen Erkenntnisse der modernen Entwicklungsbiologie führten die Kirchen zu ihrer heutigen Überzeugung, die z.B. in der gemeinsamen Erklärung der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz »Gott ist ein Freund des Lebens« (1989) ihren Ausdruck gefunden hat.

 

Mensch ab der Einnistung in die Gebärmutter?

Doch auch heute gibt es berechtigte Anfragen an diese grundsätzliche Überzeugung, wie sie vor allem von der katholischen Kirche vertreten wird. Immer wieder fordern neue Forschungsergebnisse der Naturwissenschaft den Gesetzgeber oder auch die Kirchen heraus, ihre ethischen Standpunkte neu zu überdenken. So weist z.B. die moderne Biologie darauf hin, dass eine befruchtete Eizelle noch kein eindeutiges Individuum darstellt. Im frühen Stadium kann sich der Embryo noch teilen und zu einem Zwilling entwickeln. Kann man also in dieser frühen Phase der Entwicklung schon von einem individuellen, auf eine Person begrenzten Menschen sprechen? Ein anderes Argument weist darauf hin, dass schon bei einer natürlichen Befruchtung der Eizelle durch die Samenzelle mehr als die Hälfte der so gezeugten »Menschen« sich gar nicht in der Gebärmutter einnistet (Nidation), sondern auf dem Weg durch den Eileiter abstirbt. Auch nach einer künstlichen Befruchtung im Reagenzglas kommt es in vielen Fällen gar nicht zur erwünschten Schwangerschaft. Sind diese »Fehlversuche« dann alle auch schon »Menschen« gewesen oder beginnt das Menschsein doch erst mit der Einnistung in der Gebärmutter?  Deshalb müsse man, so argumentieren auch katholische Moraltheologen, zwischen einem Embryo »in vitro« (d.h. im Reagenzglas) und einem Embryo »in utero« (in der Gebärmutter) unterscheiden. Welche Konsequenzen hat dies dann für die Stammzellforschung?

 

Mensch erst nach der Geburt?

Der evangelische Theologe Ulrich H.J. Körtner bringt noch eine ganz andere Dimension ins Spiel. Er meint, rein biologische und materialistische Faktoren reichen nicht aus, den Personenstatus eines Menschen zu begründen. Der Mensch ist mehr als ein biologisch-körperliches Wesen. Erst durch Beziehung wird der Mensch zur Person. Wenn die Eltern ihren im Reagenzglas gezeugten Embryo verwerfen, »verwaist« er und verliert seinen Personenschutz. Letztlich »liegt der Ursprung jedes Menschen in Gott und seiner zuvorkommenden Gnade«. Ob sich daraus jedoch Konsequenzen für die ethische Bewertung der Stammzellen ergeben, bleibt umstritten (vgl. Christ in der Gegenwart, Nr. 14 und 15/2008).

Eine überraschend liberale Auffassung vertritt Israel in dieser Frage: Der Lebensschutz wächst mit der Entwicklung des Embryos, der erst mit der Geburt seinen vollen Personenstatus erreicht. Und in dieser Auffassung gibt es auch keinen Unterschied  zwischen der staatlichen Gesetzgebung und der jüdischen Religion. So hat sich die Stadt Haifa zu einem führenden Zentrum der embryonalen Zellforschung entwickelt, von dem auch die deutschen Wissenschaftler ihre Zelllinien beziehen. Außerhalb des Mutterleibes, so die Argumentation, ist ein Embryo gar nicht lebensfähig, also können künstlich erzeugte überzählige Embryonen ohne Einschränkung zur Forschung freigegeben werden. Wenn mit dieser Forschung dann noch ein medizinischer Nutzen verbunden werden kann, umso besser! Für einen Staat, der doch stark religiös geprägt ist, ist diese Sicht sehr erstaunlich.

 

Zwischen Grundsatzentscheidung und Güterabwägung

Bleibt zum Schluss noch die Frage, warum sich bei der Abstimmung im deutschen Bundestag so viele Abgeordnete aus den christlichen Parteien oder auch die EKD und Bischof Huber für eine Verlängerung der Einfuhrfrist entschieden haben. Sie taten dies wohl nicht, weil sie ihre grundsätzliche Überzeugung aufgegeben haben, dass menschliches Leben mit der Befruchtung der Eizelle beginnt. Bischof Huber begründete seine Entscheidung mit der sog. »Verantwortungsethik«, d.h. die moralische Entscheidung wird nicht allein aus einer grundsätzlichen Einstellung (wie bei der Gesinnungsethik) getroffen, sondern nach einer Güterabwägung, welche Folgen mein Tun letztlich hätte. Für ihn war eine Verlängerung des Stichtages keine grundsätzliche Frage wie für die katholischen Bischöfe, sondern geschah aus der Überlegung, »was konkret dem Menschen, dem Leben dienen kann«. Durch die neue Stichtagsregelung werden ja keine zusätzlichen Embryonen getötet, sondern - wie schon bisher - Stammzelllinien aus bereits vorhandenen überzähligen Embryonen gewonnen. Ähnlich argumentierte auch Forschungsministerin Schavan, die als katholische Theologin natürlich grundsätzlich für Lebensschutz eintritt, aber auch dem Wunsch der Forschung nach neuem Zellmaterial nachkommen wollte.

Die lebhafte und kontroverse Diskussion um diese Fragen zeigt, wie schwierig im konkreten Fall eine ethische Wertung der neuen naturwissenschaftlichen Herausforderungen sein kann. Sie zeigt aber auch, dass vielen Menschen der Schutz menschlichen Lebens und seiner Würde auch heute noch ein wichtiges Anliegen ist. Eine besondere Bedeutung und Aufgabe kommt in diesen Fragen natürlich den christlichen Kirchen zu. Als Hüterin der Menschenwürde und Anwältin der Menschenrechte muss die Kirche ihren festen Standpunkt überzeugend und ohne falsche Kompromisse vertreten. Aber sie muss auch offen bleiben für neue Fragen und Herausforderungen, die sich in Wissenschaft und Gesellschaft immer wieder auftun. Dies ist oft ein schwieriger Spagat: Ein falsches Festhalten an überkommenen Moralvorschriften kann dazu führen, die eigene Autorität und Glaubwürdigkeit selbst bei den eigenen Gläubigen zu verlieren, wie das Beispiel Empfängnisverhütung zeigt (40 Jahre »Humanae vitae«!). Aber ebenso gefährlich und verfehlt wäre eine falsche Anpassung an den Zeitgeist, der einen Verlust des eigenen Fundaments bedeuten würde. Für den einzelnen Christen heißt dies, die Argumente der öffentlichen Diskussion aufmerksam zu verfolgen und sich zu einer persönlichen Gewissensentscheidung durchzuringen.