Logo: Münnerstädter Kreis
28.03.2024
02.03.17

„Im Jahr des Reformationsgedenkens endlich Reformen auf den Weg bringen!“

Kategorie:
Nachrichten, Na Kirche im 21. Jahrhundert, Na Pfarrgemeinde - Gemeindezusammenlegungen, Na Priesterbild, Na Nachrichten

 

Umsteuern in der Pastoralplanung!
Umsteuern in der Finanzierung überdiözesaner Aufgaben!
Umsteuern in allen kirchlichen Entscheidungsprozessen!


Die KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche erwartet von den deutschen Bischöfen, dass sie sich noch sehr viel deutlicher als bisher für grundlegende Reformen innerhalb der eigenen Kirche einsetzen – so wie sie es derzeit im Jahr des Reformationsgedenkens für die Ökumene tun. Vor allem sollten sie noch sehr viel entschiedener und geschlossen die grundsätzlichen Reformen unterstützen, die Papst Franziskus auf der Linie des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65) umzusetzen versucht. Gerade angesichts der zunehmenden Gegenkräfte gegen jede Reform auf weltkirchlicher Ebene, an denen auch die beiden deutschen emeritierten Kardinäle Brandmüller und Meisner beteiligt sind, ist ein klares Zeichen der gesamten Deutschen Bischofskonferenz jetzt dringend erforderlich.

Umsteuern in der Pastoralplanung
Wenn die Bischöfe ihren Studienhalbtag der „Zukunft und Lebensweise des priesterlichen und bischöflichen Dienstes“ widmen, so darf der Diskussion über die grundsätzlichen Zulassungsbedingungen nicht wieder ausgewichen werden. Die harten Fakten von 58 Priesterweihen im Jahre 2015 sowie 80 im Jahr 2016 für die 27 deutschen Diözesen sind ein „Zeichen der Zeit“, das nicht mehr ignoriert werden kann. Die Kirchenleitungen haben das bisherige System vor unseren Augen zusammenbrechen lassen, heißt es im offenen Brief der elf Priester des Kölner Weihejahrgangs 1967 zum Zustand der Kirche und des Priesterberufs. „Wir brauchen jetzt ein Umdenken in der Pastoralplanung.“ Die nur an der Zahl zölibatärer Priester ausgerichteten und von oben aufoktroyierten Strukturreformen und XXXL-Gemeinden haben in eine Sackgasse geführt. Wo die Eucharistiefeier immer seltener gefeiert wird, bleiben die Gemeinden und ihre Aufgaben bald auf der Strecke. Das Prinzip „Gemeinde“ ist älter und wichtiger als das Prinzip Zölibat. Deshalb müssen neue Wege gefunden werden, die Fähigkeit der Gemeinden zu erhalten, Eucharistie zu feiern und aus dieser Quelle in der Welt zu wirken. Eine Möglichkeit ist z.B. die ortsgebundene Beauftragung von Frauen und Männer aus der Gemeinde zur Leitung von Eucharistiefeiern – wie es die Bischöfe Erwin Kräutler und Lobinger vorschlagen. Auch die deutschen Bischöfe sollten endlich den Mut haben, Papst Franziskus solche Vorschläge zu unterbreiten. Die Beauftragung zur Gemeindeleitung, die nach Kirchenrecht can 517 § 2 CIC bereits heute möglich ist und viele Jahre in Deutschland praktiziert worden ist, muss wieder zur Anwendung kommen. (www.vatican.va/archive/DEU0036/_P1U.HTM)

Umsteuern in der Finanzierung überdiözesaner Aufgaben
Wir sind Kirche schließt sich der Forderung verschiedener Verbände an, die überdiözesanen Aufgaben der römisch-katholischen Kirche in Deutschland besser zu finanzieren und nicht weiter zu reduzieren. Die für das Jahr 2018 geplante Streichung des Zuschusses für den deutschen Zweig der katholischen Friedensbewegung „pax christi“ ist ein fatales Zeichen, besonders angesichts der zunehmenden internationalen politischen Spannungen. Die nicht nur für „pax christi“, sondern für viele überdiözesan tätigen Initiativen, Verbände und Einrichtungen geplanten Kürzungen und Streichungen der deutschen Bischöfe zeigen die dringende Notwendigkeit einer grundlegenden Debatte über Transparenz und Partizipation bei der Verteilung der Kirchensteuern in Deutschland.
Während die Kirchensteuereinnahmen in den 27 Diözesen der römisch-katholischen Kirche von 2008 bis 2015 um 20 Prozent auf mehr als sechs Milliarden Euro gestiegen sind, will der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD), mit dem die deutschen Bischöfe ihre gemeinsamen Aufgaben und Projekte finanzieren, Kürzungen vornehmen.
Bei den Kirchensteuern handelt es sich um die Beiträge der Kirchenbürgerinnen und Kirchenbürger. Deshalb haben diese das Recht, über die Vergabe der Mittel transparent informiert zu werden, und müssen auch die Möglichkeit haben, über die Verwendung mitzuentscheiden. Auch die Öffentlichkeit hat ein grundsätzliches Recht auf transparente Informationen über die Kirchenfinanzen, denn schließlich werden viele kirchliche Einrichtungen vom Staat zum Teil mit bis zu 100 Prozent finanziert.

Umsteuern in allen kirchlichen Entscheidungsprozessen
Die christlichen Kirchen müssen die aktuellen Diskussionen um die soziale Gerechtigkeit und den wachsenden Populismus verantwortlich mitgestalten. Dem Auftrag der Kirchen gemäß muss das einerseits in ökumenischer Weise geschehen, andererseits aber auch in enger Zusammenarbeit zwischen Kirchenleitung und Kirchenvolk.
Zu Recht hat Papst Franziskus die Synodalität als ein Strukturprinzip des Handelns der Kirche beschrieben, das auf allen Ebenen umzusetzen ist. Es geht also um die gemeinsame verantwortliche Gestaltung kirchlichen Lebens zusammen mit dem Kirchenvolk. Dazu haben sich die deutschen Bischöfe in ihrem gemeinsamen Wort zur Erneuerung der Pastoral „Gemeinsam Kirche sein“ vom 1. August 2015 bekannt. Dieses Wort, das viele Impulse aufgreift, die bereits das Zweite Vatikanische Konzil gesetzt hat, gilt es nun in synodaler Weise auf allen Ebenen auch umzusetzen.