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29.03.2024
05.01.12

Sorge um die Eucharistie in den Gemeinden

Kategorie:
Nachrichten, Na Kirche im 21. Jahrhundert, Na Priesterbild, Na Röm.-kath. Kirche, Na Nachrichten

 

Sieben Thesen

Der Priestermangel und die drohende Auflösung von Pfarrgemeinden veranlassen uns zu folgenden Feststellungen:

1  Die Gemeinde, die sich im Namen Jesu versammelt, ist Trägerin der Eucharistiefeier. Ihr ist als örtlicher Kirche das Gedächtnis des Todes und der Auferstehung Christi anvertraut, der Herr ist mitten unter ihr (Mt 18,20). Die Gemeinde bestimmt, wer sie leitet und der Eucharistiefeier vorsteht. Um die Einheit der Kirche zu wahren, ist die Beauftragung durch den Bischof notwendig.

2  Derzeit werden die Leitung und die Feier der Eucharistie von der Zahl der zölibatären Priester abhängig gemacht. Das ist der falsche Ansatz. Vielmehr muss die Zahl der Vorsteher / Vorsteherinnen für die Gemeindeleitung und die gemeindliche Eucharistiefeier der Zahl der Gemeinden angepasst werden.


3  Der Priestermangel wird von der Amtskirche durch überholte Zulassungsbestimmungen für den Priesterberuf künstlich erzeugt. Während hunderte Priester wegen Heirat aus dem Amt entfernt wurden, müssen Priester im Amt immer mehr Gemeinden übernehmen. Sie können keine ausreichende Seelsorge mehr bieten und schlittern zunehmend in ein Burnout.

 

4  Der Pflichtzölibat ist ein später Sonderweg der lateinischen Kirche (12. Jhdt.). Es spricht daher nichts dagegen, auf die Anfänge des Christentums zurückzugreifen und verheiratete Männer und Frauen mit der Gemeindeleitung und dem Vorsitz in der Eucharistiefeier zu betrauen.


5  Das Neue Testament hat den jüdischen und heidnischen Kultpriester abgeschafft. Jesus Christus ist der einzige Priester des Neuen Bundes (Hebr 9; 10). Alle Gläubigen haben Anteil an seinem Priestertum: Ihr seid »eine königliche Priesterschaft« (1 Petr 2,9). Dieses Priestertum wird bei jeder Taufe ohne Unterschied des Geschlechts zugesprochen (Gal 3, 28).


6  Frauen waren in der frühen Kirche Diakonin (Röm 16, 1) und Apostelin (Röm 16, 7), sie haben im Gottesdienst prophetisch geredet (1 Kor 11, 5). Spätere Einschränkungen waren  Anpassungen an patriarchale Gesellschaftsformen, die inzwischen in unserer Gesellschaft nachhaltig  überwunden werden. Der Weg zur Weihe von Frauen kann durch päpstliche Diskussionsverbote nicht versperrt werden.


7  Jede Gemeinde hat das Recht auf einen Vorsteher oder eine Vorsteherin. Wenn der Bischof seiner Verpflichtung, dies sicherzustellen, nicht nachkommt, werden die Gemeinden unter Berufung auf das Allgemeine Priestertum ihre Verantwortung wahrnehmen, um die Feier der Eucharistie als Höhepunkt, Quelle und Kraft (Vatikanum II, Liturgiekonstitution 10) des Glaubens weiterhin zu ermöglichen.


Die katholischen Reformbewegungen, Linz / 5. November 2011

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